Die Tauchschule am herrlichen Biggesee

Kurs- und
Zahlungsbedingungen

 

 
 

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Mit der Einreichung des unterschriebenen Anmeldeformulars verpflichtet sich der Unterzeichner zur definitiven Teilnahme am näher bezeichneten Kurs. Er erklärt damit sein Einverständnis zu den Kursbedingungen und dem nachfolgend aufgeführten Zahlungsmodus.

 

1. Kursbedingungen

a) Die Teilnahme an Ausbildungstauchgängen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Tauchschule übernimmt keine Haftung bei Unfällen, bei denen der Tauchschule nur leichte Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Die Haftung erstreckt sich nur auf die Fälle groben Verschuldens (grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz). Wir weisen insbesondere auf den Transport und die Lagerung von Ausrüstungsgegenständen hin. Die Kursteilnehmer werden angehalten, eine persönliche Versicherung zur Abdeckung von Gesundheitsschäden abzuschließen.

b) Die Tauchschule Biggesee übernimmt keine Haftung bei Diebstählen, Beschädigungen oder Verlust von Tauchsportgeräten oder anderem persönlichen Eigentum. Dies gilt auch bei gemeinsamen Ausflügen oder Führungen. Etwas anderes gilt nur in den Fällen, in denen ein Verschulden der Tauchschule vorliegt. Auch in diesen Fällen beschränkt sich die Haftung auf grobes Verschulden (grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz). Die Kursteilnehmer werden angehalten, eine persönliche Versicherung zur Abdeckung von Materialverlusten abzuschließen.

c) Zusatzleistungen während des Kurses wie Fahrten, Hotelreservierungen oder Ähnliches sind kein Bestandteil des Vertrages. Sie obliegen weder den Pflichten der Tauchschule Biggesee noch wird dafür eine Haftung übernommen.

d) Für Erfüllungsgehilfen der Tauchschule gelten die gleichen Haftungsgrundsätze wie für die Tauchschule. Die Haftung für die Erfüllungsgehilfen beschränkt sich nur auf die Fälle groben Verschuldens (grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz).

e) Der Teilnehmer an Ausbildungstauchgängen erklärt, daß ärztlicherseits keine Bedenken gegen die Ausübung des Tauchsports bestehen und legt alsbald ein ärztliches Attest vor.

f) Das Mindestalter für Freiwassertauchgänge ist 12 Jahre. Bei Minderjährigen ist in jedem Falle die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorzulegen

g) Der Kursleiter hat die Berechtigung, Personen, welche den Kurs stören oder andere Kursteilnehmer behindern, bzw. Personen, welche den Kursanforderungen nicht genügen oder den Anweisungen der Tauchlehrer nicht Folge leisten, aus dem Kurs auszuschließen. Es besteht hierbei kein Recht auf Rückzahlung des Kurspreises.

h) Wird ein Tauchgang aus Gründen, die nicht von der Tauchschule Biggesee zu vertreten sind, vorzeitig abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Erstattung.

i) Der Kursleiter ist berechtigt, Entscheidungen hinsichtlich Anfangs- und Endzeit des Kurses nach Gutdünken festzulegen.

j) Für das pünktliche Erscheinen während des Kurses ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Zusatzlektionen zum Kurs sind separat kostenpflichtig.

k) Erst nach Erhalt der Einschreibegebühr von 20 % des Kurspreises und der Annahme dieser, verpflichtet sich die Tauchschule Biggesee zur Aufnahme des Kursteilnehmers.

l) Es ist grundsätzlich untersagt, alleine zu tauchen. Die Teilnehmer an einem Tauchgang haben stets zusammen zu bleiben, gemeinsam ab- und aufzutauchen und sich erst am Boot oder Ausgangspunkt wieder von ihren Tauchpartnern zu trennen.

m) Es ist grundsätzlich untersagt, im Bereich der Biggetalsperre außerhalb der genehmigten Tauchgebiete zu tauchen. Die Tauchgebiete sind jeweils nur zu deren jeweiligen Zwecken zu benutzen. Das selbständige Tauchen im Bereich des Sonderner-Kopf ist untersagt. Hier findet lediglich Ausbildung unter Anleitung der Tauchlehrer und Gehilfen der Tauchschule Biggesee statt.

n) Die Sicherheit beim Tauchsport ist nur gewährleistet, wenn die gesamte Ausrüstung voll funktionsfähig ist. Der ordnungsgemäße Zustand der Tauchschulgeräte wird von der Tauchschule Biggesee regelmäßig untersucht und sorgfältig geprüft. Dieser Umstand entbindet den Teilnehmer jedoch nicht von der Pflicht, vor jedem Tauchgang die Funktionsfähigkeit zu überprüfen.

o) Während des Tauchens ist das Jagen oder gar Harpunieren von Fischen grundsätzlich verboten. Wer dem zuwiderhandelt, wird von weiteren Tauchgängen ausgeschlossen. Das Durchschwimmen von Laichplätzen ist zu vermeiden. Außerdem ist die Sauberhaltung der Tauchgewässer und der Uferbereiche sowie Rücksichtnahme auf Natur und Mitmenschen oberstes Gebot.

p) Alle Kurse werden nach dem von der Tauchschule Biggesee zusammengestellten Ausbildungssystem durchgeführt. Für die Präsentation der Inhalte ist der Kursleiter zuständig. Die Ausbildungsstufen der verschiedenen von uns vertretenen Verbände bedingen nur hinsichtlich der Prüfungsinhalte Anbindung an den Inhalt unseres Ausbildungssystems.

q) Als Gerichtsstand wird der Sitz der Firma, Olpe, vereinbart.

 

2. Zahlungsbedingungen

a) Mit der Anmeldung des Teilnehmers wird die Einschreibegebühr in Höhe von 20 % des jeweiligen Kurspreises fällig. Die Einschreibegebühr ist Teil des ausgeschriebenen Kurspreises und mindert diesen entsprechend. Einschreibegebühren werden bei Stornierung nicht zurückgezahlt.

b) Die restliche Kursgebühr ist bis spätestens 4 Wochen vor Kursbeginn, ohne weitere Aufforderung zu zahlen.

c) Im Falle des Nichtantritts eines Kurses, ohne schriftliche Stornierung, hat der Unterzeichnende die vollen Kosten des Kurses zu zahlen.

d) Es obliegt der Kulanz der Tauchschule Biggesee, bei Stornierung der Kursteilnahme, den Kurspreis in Form von Gutschrift für einen anderen Kurstermin gutzuschreiben, Dies setzt jedoch die sofortige Zahlung des gesamten Kurspreises vorraus.

 

3. Rückzahlungsbedingungen

a) Die Einschreibegebühr wird generell nicht zurückgezahlt.

b) Stornierungen sind ausschließlich aus Gesundheitsgründen möglich und bedürfen eines Nachweises per ärztlichem Attest. Stornierungen haben grundsätzlich schriftlich zu erfolgen.

c) Die Annahme einer Stornierung aus anderen als gesundheitlichen Gründen obliegt der Kulanz der Tauchschule Biggesee. Es besteht keinerlei Verpflichtung hierzu. Sollte eine solche Kulanz akzeptiert werden, tritt Punkt 2.d) aus obigen Bedingungen in Kraft.

d) Bei Stornierungen mit ärztlichem Attest - bis 4 Wochen vor Kursbeginn - werden evtl. gezahlte Kurskosten, mit Ausnahme der Einschreibegebühr, voll zurückgezahit.

e) Bei Stornierungen mit ärztlichem Attest - bis 2 Wochen vor Kursbeginn - werden evtl. gezahlte Kurskosten, mit Ausnahme der Einschreibegebühr, bis zu 60 % zurückgezahlt.

f) Bei Stornierungen mit ärztlichem Attest - 1 bis 13 Tage vor Kursbeginn - werden evtl. gezahlte Kurskosten, mit Ausnahme der Einschreibegebühr bis zu 30 % zurückgezahlt.

g) Ab Beginn des Kurses sind keine Rückzahlungen auf Stornierungen mehr möglich.

h) In Stornierungsfällen, in denen der Kursteilnehmer die Kursgebühr noch nicht gezahlt hat, hat die Tauchschule Biggesee grundsätzlich den Anspruch auf die aussteheneden Beträge abzgl. der oben vereinbarten Rückzahlungen.

 
 
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